Neue Förderrichtlinien ab 15.März 2011 Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.